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Feiern können Sie später – werden Sie Wahlbeobachter!

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Am kommenden Sonntag ist es so weit: Die Schicksalswahl 2017 für Deutschland findet statt.

Gehen Sie am Sonntag zweimal ins Wahllokal. Einmal zum wählen und dann – genauso wichtig – zur Beobachtung der korrekten Auszählung der Stimmen. Das ist ab 18 Uhr möglich und – da wir in Deutschland (noch!) freie Wahlen haben – auch ausdrücklich zugelassen. Das ist in § 31 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Es versteht sich von selbst, dass Sie den Wahlvorgang nicht stören dürfen.

Ganz wichtig ist, dass Sie sich ganz genau anschauen, welche Stimmen als ungültig gewertet werden. Auch sollten Sie ein Auge darauf haben, welche Stimmen auf welchen Stapel gelegt werden. Der Auszählprozess ist dabei genau festgeschrieben.

Der Bundeswahlleiter erklärt den Auszählvorgang wie folgt:

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Verzichten Sie bei dieser wichtigen Wahl darauf, um 18 Uhr vor dem Fernseher zu sitzen um die ersten Prognosen zu mitzubekommen. Das Wahlergebnis wird ohnehin erst später festliegen. Und es wird um so positiver für die #AfD, je korrekter die Wahl abläuft.