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Werden Sie Wahlbeobachter

Zwei wichtige gute Vorsätze für 2016.

Erstens: AfD wählen. Der zweite gute Vorsatz sollte sein, Ihr demokratisches Recht wahrzunehmen, die Wahlauszählung am 6.3.2016 zu beobachten. um Wahlfälschung vorzubeugen. Wir erklären Ihnen heute, wie es geht.

Werden Sie  WAHL-BEOBACHTER
Der Wahlbeobachter ist eigentlich ein Auszählungsbeobachter. Das geht ganz einfach: Am besten kommen Sie unangemeldet wenige Minuten vor Schließung der Wahllokale (also kurz vor 18 Uhr) in ein Wahllokal.

Der Wahlvorsteher wird das Wahllokal Punkt 18 Uhr schließen. Das geschieht in der Regel einfach durch Schließen der Tür. Wir haben schon merkwürdige Dinge über diesen Wahlschliessungsakt gehört, in 99 % der Fälle dürfte er aber ganz belanglos über die Bühne gehen: Die Tür wird nicht zugeschlossen, man kann also auch nach 18 Uhr das Wahllokal betreten. Und jederzeit verlassen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Wahlurnen geleert und die Wahlzettel sortiert. Es soll Fälle gegeben haben, in denen Wahlvorstände Wahlbeobachtern, die nach 18 Uhr kommen wollten, den Zutritt verweigert haben. Man weiß nie, was dem einen oder anderen alles einfällt … daher empfehlen wir: Seien Sie kurz vor 18 Uhr IM Wahllokal und äußern Sie, wenn man Sie fragt, den Willen, die Auszählung beobachten zu wollen. Vorher sollten Sie Ihre Stimme abgegeben haben – natürlich für die AfD! – denn nach 18 Uhr geht nichts mehr! Nichts!

Sie sollten dann jeweils mehrere Minuten bei den einzelnen Auszählern (Achtung! Sie dürfen weder mithelfen noch die Zettel anfassen) stehen und diesen aus der Nähe über die Schulter schauen. Das dürfen Sie, daran kann Sie keiner hindern. Sie dürfen allerdings auch die Auszähler nicht daran hindern, ihren Job zu machen und Sie sollten Schweigen).

Beobachten Sie, wie die einzelnen Häufchen gebildet werden und achten Sie immer darauf, dass alle Stimmzettel jeweils sortiert nach Parteien gehäuft und am Schluß korrekt ausgezählt werden. Fällt Ihnen dabei etwas auf, sagen Sie dem Auszähler bzw. dem im Raum befindlichen Wahlvorstand Bescheid. Sollte man Ihrer Beobachtung nicht abhelfen, notieren Sie genau den Sachverhalt, den Namen des Auszählers und melden Sie alles zur Niederschrift beim zuständigen Wahlleiter. Ggf. kommen Sie auf uns zu, damit wir Ihnen dabei helfen können.

Durch das Kumulieren und Panaschieren und die Größe der Stimmzettel wird alles etwas unübersichtlich und chaotisch sein. Sie müssen wissen, dass am Wahlabend NUR die Wahlzettel ausgezählt werden, die nur das „Parteien-/Listenkreuz“ enthalten. Stimmzettel, bei denen der Wähler vom Kumulieren / Panaschieren Gebrauch gemacht hat, werden erst ab Montag öffentlich (in der Regel durch Verwaltungsmitarbeiter) ausgezählt.
Somit wird am Wahlabend nur ein TREND-ERGEBNIS ermittelt.

Für weitere Informationen mit Beispielen für Unregelmäßigkeiten bei Wahlen siehe auch: Wahlfälschung in Deutschland