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Unterschlagung von Grundrechten: BVerfG erklärt Notbremse rechtens

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Mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde über die Schulschließungen infolge der sog. Bundesnotbremse, hat Karlsruhe bewiesen, dass dem Götzen der Fallminimierung auch Grundrechte bereitwillig geopfert werden. Eine Kurskorrektur der Coronapolitik auf juristischem Wege ist somit vorerst ein heftiger Dämpfer verpasst worden.

Der Kreisvorsitzende Karl Kiesler dazu am Dienstag: „Das Urteil ist eine herbe Enttäuschung, und hat das Potenzial das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zu beschädigen. Die Maßnahmen entziehen sich auch rückblickend jeglicher Verhältnismäßigkeit. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Argumentation der Bundesregierung praktisch wortgleich übernommen hat, fragen wir uns auch warum dieses Urteil so lange hat auf sich warten lassen.“

Seit dem Wechsel an der Spitze des ersten Senats, häufen sich die Zweifel an der Unabhängigkeit des BVerfG. Der neue Präsident des Bundesverfassungsgericht Stephan Harbarth war noch bis zuletzt Mitglied des deutschen Bundestages, ehe er 2018 berufen wurde. Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und stellvertretender Bundesprecher sagt dazu auf Facebook: „Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht. Was aber soll man anderes erwarten von einem Bundesverfassungsgericht, das eng mit der Regierung ist, sich sogar in vollständiger Besetzung zum Essen mit der Kanzlerin trifft und dort Vorträgen von Ministern lauscht?“

Nachdem in den letzten Tagen dieses Novembers eine Impfpflicht bereits in den Medien diskursive Wegbereitung erhielt, scheint die Abschaffung des nächsten Grundrechts, das auf die körperliche Unversehrtheit, schon in greifbarer Nähe.

Deutschland hat etwas Besseres verdient, als bestellte Justiz und Grundrechte in Häppchen.

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