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Staatsgerichtshof : Schlappe für schwarz-rote Landesregierung

Kommunalwahlrecht muss Wählerwillen abbilden!

Der Staatsgerichtshof hat die Wahlrechtsreform der Hessischen Landesregierung gekippt.

Dazu sagt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Bernd Erich Vohl:

„Der Staatsgerichtshof bestätigt das, was die AfD-Fraktion bereits vor Monaten an der von CDU und SPD beschlossenen Reform des Kommunalwahlrechts kritisiert hat:

Es bildet den Wählerwillen nicht korrekt ab, verletzt die Gleichheit der Wahl und bevorzugt große Parteien. Und auch wenn die AfD nach den nächsten Kommunalwahlen in vielen Gemeinderäten selbst zu den großen Parteien gehören wird, zählt für uns nicht der parteitaktische Vorteil, sondern der Respekt vor dem Souverän.

Der Souverän sind die Wähler. Und wenn diese entscheiden, Vertreter mehrerer kleiner Parteien und Gruppierungen in kommunale Parlamente zu schicken, so hat die Politik den Wählerwillen zu respektieren und nicht mit veralteten Auszählungsverfahren zu konterkarieren.

Das von Schwarz-Rot bevorzugte d’Hondt-Verfahren benachteiligt kleine Gruppierung und Parteien. Da es zusätzlich auch bei der Besetzung von Ausschüssen in den Kommunalparlamenten angewandt werden sollte, bestand sogar die Gefahr eines Hebeleffekts zugunsten der großen Parteien.

Das haben wir immer kritisiert und sehen uns durch die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bestätigt.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag