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KARLSRUHE URTEILT: MERKEL HANDELTE MIT KEMMERICH-ÄUSSERUNG RECHTSWIDRIG

Das Bundesverfassungsgericht gibt in ihrem Urteil der AfD recht; die damalige Bundeskanzlerin hätte in ihrer Funktion als Kanzlerin nicht die Rückabwicklung der thüringischen Ministerpräsidentenwahl fordern dürfen. Viele Konsequenzen hat das leider nicht.

Kurz bevor die Coronapandemie die Medien beherrschte, machte Anfang 2020 ein anderes Thema Schlagzeilen: im dritten Wahlgang der Wahl zum Ministerpräsidenten Thüringens erhielt unerwartet der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich mehr Stimmen als der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow und war damit für kurze Zeit Thüringens Ministerpräsident.

Unerwartet war dieser Ausgang deshalb, weil dies die erste, mit den Stimmen einer bürgerlichen Mehrheit bestehend aus CDU, AfD und FDP gewählten Landesregierung darstellte und damit sämtliche Tabus des links-grünen Establishments brach.

Wesentlich erwartbarer war hingegen die unwürdige Reaktion der damaligen Bundeskanzlerin auf diese Wahl. Noch auf ihrer Auslandsreise in Südafrika befindlich, äußerte sie gegenüber der anwesenden deutschen Presse, diese Wahl müsse „rückgängig“ gemacht werden. Gegen diese äußerst fragwürdige Äußerung Angela Merkels klagte die AfD und bekam schließlich recht.

Stephan Brandner, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, bewertete positiv, dass das Urteil Merkels Makel als Verfassungsbrecherin juristisch feststellt. Das deutliche Bekenntnis für die ehemalige Kanzlerin und deren Äußerung, welches durch den CDU-Generalsekretär, Mario Czaja ausgesprochen wurde, lässt ebenfalls tief blicken, schließlich attestierte Stephan Brandner der CDU auf Twitter ein strukturelles Problem mit Verfassungsbruch, Vetternwirtschaft und Korruption.

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