Antrag der AfD-Fraktion: Selbstbeschränkung /Verhaltensregeln für Stadtverordnete
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2016
Betreff:
Zu beachtende Regelungen (so genanntes „Compliance“) für Fraktionsassistentinnen
und/oder Fraktionsassistenten
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau beschließt das neue Regelwerk
hinsichtlich der Anstellung von Fraktionsassistentinnen und/oder Fraktionsassistenten – wie in der Anlage wiedergegeben – rückwirkend zum 01. April 2016.
Begründung:
Seit der neuen Wahlperiode wird im Präsidium über die Einhaltung von so genannten „Compliance“ Regelungen kontrovers gestritten. Eine nach Aufwand und mittels Tätigkeitsnachweis vorgeschlagene Entschädigungsregelung wurde von der
Stadtverordnetenversammlung mit der Begründung abgelehnt, es wird über das
gesamte Jahr eine Assistenzunterstützung pro Fraktion benötigt. Die
Aufschlüsselung der Vollzeit- bzw. Teilzeitassistenz wurde zudem völlig willkürlich anhand der Fraktionsstärke mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die jetzige Regelung als Selbstbeschränkung (siehe Anlage zum jetzigen Antrag) ist daher zwingend notwendig, um bürgerferne Friktionen innerhalb der Fraktionen zu vermeiden.
Anlage zum Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 26. September 2016
Zu beachtende Regelungen (so genanntes „Compliance“) für
Fraktionsassistentinnen und/oder Fraktionsassistenten
o Fraktionsassistentinnen und Fraktionsassistenten sind hauptamtliche
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der im Parlament vertretenen Fraktionen und
unterstützen diese in der parlamentarischen Arbeit. Das Arbeitsverhältnis wird
zwischen der Fraktion und der Fraktionsassistentin bzw. dem Fraktionsassistenten
begründet.
o In Verantwortung der Diensterfüllung ist eine persönliche Integrität erforderlich.
o Es gilt die Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung der Tätigkeit über die
während der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.
o Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die
offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
o Vorteilsnahmen im Amt sind strafbar, d. h. persönliche Interessen und die
Interessen der Stadt Rodgau sind strikt zu trennen und auseinanderzuhalten.
o Niemand darf in seiner Tätigkeit als Fraktionsassistentin oder Fraktionsassistent in
einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er durch die
Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil
erlangen kann.
o Ehrenamtliche Stadtverordnete können nicht in Personalunion die
Fraktionsassistenz ausüben.
o Dies trifft ebenso auf die eigene Familie und die Angehörigen zu.
o Zu Angehörigen zählen alle Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie,
Ehegatten, Lebenspartner/in, der/die Verlobten, Geschwister, Ehegatten der
Geschwister, Geschwister der Ehegatten und zwar auch dann, wenn die Ehe oder
die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht.
o Die Fraktionsvorsitzenden und die unterstützten Stadtverordneten sind
verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beschäftigung von Angehörigen im Sinne
der oben beschriebenen Regelungen und im Sinne der Loyalitätspflicht gegenüber
der Stadt Rodgau eingehalten werden.
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o Dieses Regelwerk tritt rückwirkend zum 01. April 2016 in Kraft.
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Die Mehrheit der Altparteien hat diesen Antrag mit 40 Stimmen gegen die AfD abgelehnt.
Eine Diskussion war erst gar nicht zustande gekommen, da mehrere Betroffene insbesondere der Punkte „Ehrenamtliche Stadtverordnete können nicht in Personalunion die
Fraktionsassistenz ausüben“ und „Dies trifft ebenso auf die eigene Familie und die Angehörigen zu“ nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal verlassen hatten. Zu peinlich war ihnen wohl, daß die Besucher auf der Empore mehr zu diesem Thema erfahren würde.
Ob diese Leute sich auch geschämt haben, vermögen wir nicht zu beurteilen.
Wir stellen jedenfalls fest, dass es in Rodgau vorlaute Fraktionsvorsitzende gibt, die gleichzeitig in Peronalunion den eigenen „Fraktionsassistenten“ verkörpern. Dieser Eine hat sich gerade jetzt durch den Zulauf von Abweichlern aus einer anderen Fraktion quasi über Nacht sein Gehalt als eigene Fraktionsassistenz verdoppelt.