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AfD beantragt Aufhebung des NetzDG!

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Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag beantragt Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

„Die AfD will das Internet als Ort der freien Meinungsäußerung erhalten. Deshalb haben wir uns von Anfang an klar gegen das Zensurgesetz von Heiko Maas ausgesprochen“, erklärt Bundestagsabgeordnete Joana Cotar, Mitglied des Arbeitskreises „Digitalisierung“, dem auch Uwe Kamann, Uwe Schulz und Marcus Bühl angehören. „Wir haben unseren Wählern versprochen, dass wir uns für die Abschaffung des Gesetzes einsetzen werden und dieses Versprechen lösen wir nun ein“, so Cotar weiter.

Die AfD-Fraktion hat daher gestern einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des NetzDG eingebracht.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat das Gesetz als europarechts- und verfassungswidrig bewertet. „Reporter ohne Grenzen“ bezeichneten die Maßnahmen zur Regulierung sozialer Netzwerke als gänzlich ungeeignet, um sogenannte Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu unterbinden. Stattdessen griffen die Maßnahmen des NetzDG unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit ein und könnten die Kommunikationsfreiheit im Internet nachhaltig beschädigen. Selbst der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye betonte, das NetzDG stünde im Widerspruch zu Art. 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte, dem die Bundesrepublik 1973 beigetreten ist und der das Recht auf ungehinderte Meinungsfreiheit postuliert.

„Wie man angesichts dieser deutlichen Mahnungen und Bedenken das Gesetz dennoch verabschieden konnte, ist uns völlig unverständlich“, kritisiert Stefan Brandner, MdB.

Die AfD gibt den Altparteien nun die Gelegenheit, diesen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit zu überdenken und das Gesetz zurückzunehmen. Die Rechtsdurchsetzung gehört nicht in private Hände, sondern in die ordentlicher Gerichte. Wer anerkennt, dass die Freiheit und damit auch die Meinungsfreiheit unser höchstes Gut ist, kann nur für die Aufhebung des Gesetzes stimmen.

Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/000/1900081.pdf