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Resolution der neuen AfD-Bundestagsfraktion: Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild

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Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die AfD-Bundestagsfraktion am 26. und 27. September 2017 drei Resolutionen beschlossen. Die dritte Resolution: Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild!

„Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland ist angetreten, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und die Mitspracherechte der Bürger zu erweitern. Anders als Bundeskanzlerin Merkel, die jede Form von bundesweiten Volksabstimmungen ablehnt, tritt die AfD entschlossen für echte Mitbestimmung nach Schweizer Vorbild ein.

Die Bürger sollen nicht nur alle vier Jahre den Bundestag wählen, sondern jederzeit auf Bundesebene unmittelbar an politischen Entscheidungen mitwirken dürfen. Wir wollen dem Volk das Recht geben, eigene Gesetze zu initiieren und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Damit schaffen wir ein dringend notwendiges Korrektiv zum Parteienstaat. Die Bürger bekommen ein Instrument in die Hand, um das Parlament zu einer nachhaltigen Beachtung und Umsetzung des Bürgerwillens zu bewegen.

Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeht. Nun ist es an der Zeit, im Bundestag ein Volksabstimmungsgesetz auf den Weg zu bringen und damit die Demokratielücke zu schließen.“

 

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