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AfD-Antrag: Bildung von Rückstellungen im Rahmen der anstehenden Familienzusammenführung

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AfD-Antrag: Bildung von Rückstellungen im Rahmen der anstehenden Familienzusammenführung

behandelt in der Kreistagssitzung vom 7. Dez. 2016

Beschlussvorlage:

Bildung von Rückstellungen im Rahmen der anstehenden Familienzusammenführung

Beschlussvorschlag:

Der Kreiskämmerer wird beauftragt, im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende Rückstellungen für die auf den Kreis möglicherweise zukommenden Kosten der Familienzusammenführung für so genannte Flüchtlinge / Asylbewerber zu bilden und separat sowie transparent ausweisen, soweit noch nicht geschehen, sowie dem Kreistag die Kalkulationsgrundlagen mitteilen.

Begründung:

Mit der Einführung der „Doppik“ ist im Haushalt das Vorsichtsprinzip unter dem „true and fair“-Prinzip auch darzustellen. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass eine Familienzusammenführung mit dem Faktor vier bis fünf auf die bestehende absolute Anzahl der so genannten Flüchtlinge / Asylbewerber anzusetzen ist. In dem vorliegenden Haushalt ist jedoch die Transparenz hierzu nicht gegeben.

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Die linken Altparteien einschließlich der CDU haben diesen Antrag auf Rückstellung mehrheitlich abgelehnt.

Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler, die diesen Blindflug der Kreisverwaltung wird ausbaden müssen. Es wird heißen: noch mehr und härter arbeiten, damit noch mehr Steuern für zwangsangesiedelte Wohlfahrtsempfänger umverteilt werden kann.

Damit hier kein Mißverständnis aufkommt: Hilfe für echte Flüchtlinge ist nötig. Aber nicht durch Ansiedlung in Deutschland, sondern heimatnah und zu einem Bruchteil der Kosten.